Die passende Beurfsbekleidung für Heizungsbauer
Heizungsbauer brauchen Arbeitskleidung, die Schmutz nicht durchlässt und leicht zu reinigen ist. Ebenso wichtig sind Sicherheitsschuhe, um Fußverletzungen durch schwere Gegenstände wie Heizkörper zu vermeiden.
In vielen Berufen kann man auch bei der Arbeit seine Privatkleidung tragen und muss sich lediglich an einige betriebliche Vorgaben halten. Anders sieht es bei den meisten Heizungsbauern aus. Sie sollten spezielle Berufsbekleidung für Heizungsbauer tragen, die Sicherheit bietet und leicht zu reinigen ist. Beim Einbau von Heizungen fällt beispielsweise zwangsläufig Schmutz an. Aus normalen Kleidungsstücken ist dieser oft nur schwer zu entfernen, da diese nur bei bestimmten Temperaturen gewaschen werden dürfen. Arbeitskleidung für Heizungsbauer besteht hingegen aus Materialien, die auch starker Hitze standhalten. Außerdem werden bei der Herstellung nur reißfeste Stoffe verwendet. Schließlich kann man bei der Arbeit schnell einmal an einer Schraube oder einem anderen Einzelteil hängen bleiben. Herkömmliche Kleidung kann hierbei leicht beschädigt werden, Berufskleidung ist hingegen stark belastbar.
Auch an die Schuhe stellen sich für Heizungsbauer besondere Anforderungen. Heizkörper sind sehr schwer und können zu Brüchen oder anderen massiven Verletzungen führen, wenn sie versehentlich auf den Fuß fallen. Kommt es dabei zu einem Trümmerbruch, kann dies sogar zur Berufsunfähigkeit führen, falls der Bruch nicht richtig verheilt. Deshalb sind für Heizungsbauer und viele andere Handwerker Sicherheitsschuhe vorgeschrieben. Diese sind im vorderen Bereich durch eine Stahlkappe unter dem Leder verstärkt. Dadurch wird das Verletzungsrisiko bei herabfallenden schweren Gegenständen deutlich vermindert.
Die meisten Betriebe achten aus gutem Grund sehr darauf, dass ihre Mitarbeiter die vorgeschriebene Arbeitskleidung tragen. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollten sich Heizungsbauer an diese Vorschriften halten. Ansonsten hat man bei einem Arbeitsunfall keinen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Unfallversicherung, für die der Arbeitgeber Beiträge zahlt. Sie übernimmt die Behandlungskosten, die im Rahmen eines Betriebsunfalls anfallen, und zahlt im Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente. Dies gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer alle geltenden Sicherheitsvorschriften einhält.
09.07.2010